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Flächenwidmungsplan

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Es muss geprüft werden ob ihr Bauvorhaben der Flächenwidmung entspricht.

Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist nur möglich, wenn die Änderung dem örtlichen Raumordnungskonzept entspricht.
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