13.03.2024
Heizkosten- und Wohnkostenzuschüsse
LH Mattle: „Tirol-Zuschuss geht ab 1. März in die zweite Runde“
Erhöhung der Einkommensgrenzen deckt KV-Abschlüsse ab
Antragsfrist Tirol-Zuschuss 2024: 1. März bis 30. September 2024
BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 wird Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten sowie Link zu vorausgefülltem Antrag automatisch per E-Mail bzw. per Post zugeschickt
Auszahlung erfolgt gestaffelt: Wohnkostenzuschuss unmittelbar, Heizkostenzuschuss im Vorfeld der Heizsaison 2024 im Herbst
Informationen unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss inkl. Tirol-Zuschuss-Rechner
Ein Heizkostenzuschuss für jene, die es besonders schwer haben, und ein einkommens- und haushaltsgrößenabhängiger Wohnkostenzuschuss: Der Tirol-Zuschuss unterstützt Tiroler Haushalte bis in den Mittelstand – auch im Jahr 2024. Ab morgen, 1. März, bis 30. September 2024 kann der Zuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden um rund zehn Prozent erhöht. „Viele Haushalte profitieren von Kollektivvertragsabschlüssen und den damit verbundenen höheren Löhnen und Gehältern. Das soll aber nicht dazu führen, dass diese aus dem Tirol-Zuschuss herausfallen. Deshalb erhöhen wir die Einkommensgrenzen. Dadurch profitieren noch mehr Personen“, betont LH Anton Mattle. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024.
„Um die Tirolerinnen und Tiroler auch weiterhin zielgerichtet zu unterstützen, haben wir den Tirol-Zuschuss an die aktuellen Bedingungen angepasst und verlängert. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt LH Mattle und zeigt beispielhaft auf: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und einem Netto-Einkommen unter 2.250 Euro erhält 800 Euro Tirol-Zuschuss (250 Euro Heizkostenzuschuss und 550 Euro Wohnkostenzuschuss).
Wie hoch der Tirol-Zuschuss voraussichtlich sein wird, können sich Interessierte wieder vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss zur Verfügung.
Nochmals einfachere Beantragung
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Kontaktmöglichkeiten und Informationen zum Zuschuss
Bei Fragen steht das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) zur Verfügung. Darüber hinaus steht auch die InfoEck-Hotline für Fragen unter 0800 800 508 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Alle Informationen rund um den Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Das Antragsformular steht ab morgen, 1. März 2024 zur Verfügung.
Factbox: Tirol-Zuschuss
 
Wohnkostenzuschuss
Die Höhe des einkommensabhängigen Wohnkostenzuschusses orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.
Höhe: mindestens 250 Euro (abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
Netto-Einkommensgrenzen pro Monat
Stufe 1
Eine Person: Einkommensgrenze: 1.200 Euro, Zuschuss: 350 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 1.900 Euro, Zuschuss: 450 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +100 Euro
Stufe 2
Eine Person: Einkommensgrenze: 1.700 Euro, Zuschuss: 300 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 2.400 Euro, Zuschuss: 375 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +75 Euro
Stufe 3
Eine Person: Einkommensgrenze: 2.200 Euro, Zuschuss: 250 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 3.100 Euro, Zuschuss: 300 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +50 Euro
 
Heizkostenzuschuss
Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.
Höhe: 250 Euro
Netto-Einkommensgrenzen pro Monat
Eine Person: 1.200 Euro
Zwei Personen: 1.900 Euro
Jede weitere Person: +350 Euro pro Person
 
Antragstellung Tirol-Zuschuss 2024
BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag (Angaben prüfen und online bestätigen oder selbstständig online ändern)
Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Anträge sollten – soweit möglich – mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss (ab morgen, 1. März 2024 abrufbar)
Anträge können auch via E-Mail oder postalisch eingereicht werden.