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  • Erstellungsdatum 13.05.2026
  • Zuletzt aktualisiert 13.05.2026

Kundmachung Parteiengehör nach § 45 Abs. 3 AVG Änderung des Verwendungszweckes von Zweifamilienwohnhaus zu Einfamilienwohnhaus, Zusammenlegung der zwei bestehenden Wohnungen und Errichtung einer Einfriedungsmauer sowie eines straßenseitigen Zaunes. auf GST 1475/9

Angeschlagen am: 13.05.2026
Abgenommen am 28.05.2026