Förderung für E-Moped, E-Motorrad

Grundlage

Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.

 

Bedingungen

  • Der Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Weer
  • Die Bundesförderung „Förderaktion E-Mobilität für Private“ (KPC – umweltfoerderung.at) wurde gewährt – sowohl die Rechnung (Kopie) als auch der Auszahlungsbrief der KPC ist diesem Antrag beizulegen.
  • Gefördert wird ein Fahrzeug pro Haushalt alle 5 Jahre
  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen

 

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt € 200,– bzw. maximal 30% der Anschaffungskosten pro Elektromoped bzw. Elektromotorrad (L1e, L3e < 11 kW)