Förderung für E-Moped, E-Motorrad
Grundlage
Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.
Bedingungen
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Weer
- Die Bundesförderung „Förderaktion E-Mobilität für Private“ (KPC – umweltfoerderung.at) wurde gewährt – sowohl die Rechnung (Kopie) als auch der Auszahlungsbrief der KPC ist diesem Antrag beizulegen.
- Gefördert wird ein Fahrzeug pro Haushalt alle 5 Jahre
- Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt € 200,– bzw. maximal 30% der Anschaffungskosten pro Elektromoped bzw. Elektromotorrad (L1e, L3e < 11 kW)