Förderung für Heizungstausch auf erneuerbare Energie

Grundlage

Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.

 

Bedingungen

  • Allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage wurden durch den/die Förderungswerber/in eingeholt
  • Die Sanierungsförderung Land Tirol, Abt. Wohnbauförderung (Umbau oder Sanierung) wurde gewährt – der Auszahlungsbrief (“Zusicherung”) der Abteilung Wohnbauförderung sind diesem Antrag beizulegen.
    Hinweis: förderfähige Heizanlagen/Wärmepumpen sind unter produktdatenbank-get.at einsehbar
  • der/die Förderungswerber/in die errichtete Anlage ordnungs- und bestimmungsgemäß betreibt
  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen

 

Förderhöhe

Die Förderung beträgt je (Zentral-)Heizungsanlage:

Pelletskessel € 400
Hackgut- und Stückholzkessel € 400

Wärmepumpe:
   Luft  € 400
   Erdwärme (Sonde und Flachkollektor) € 400
   Grundwasser € 400