Förderung für Photovoltaikanlagen und Speicher

Grundlage

Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig für Anlagen, welche seit dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden.

 

Bedingungen

  • Die Photovoltaikanlage muss der Tiroler Bauordnung entsprechen.
  • Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Montage der Anlage so erfolgt, dass diese der Dachneigung und -ausrichtung bzw. Fassade angepasst ist. (Flachdächer ausgenommen)
  • Die Bundesförderung für Photovoltaik bzw. Stromspeicher oder die Tiroler Wohnbauförderung Photovoltaik- und Solaranlagen für Wohnhäuser wurde gewährt:

    Dem Förderantrag bei der Gemeinde ist eine der folgende schriftlichen Bestätigungen beizulegen:

                – „Endabrechnung“ der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom oder

                – „Auszahlungsbrief“ der KPC Kommunalkredit Public Consulting oder

                – „Zusicherung“ (Auszahlungsbrief) der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol

  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen
  • Gemeinschaftsanlagen sind auch förderfähig. Diese müssen von mindestens zwei Wohneinheiten in ein und demselben Gebäude genutzt werden, um als gemeinschaftlich zu gelten. Eine technische Trennung / Teilung einer Gemeinschaftsanlage ist nicht erforderlich. Der Förderungsantrag bei einer PV-Gemeinschaftsanlage muss von jedem/r Eigentümer/in selbst gestellt werden. Mit Vorlage des Förderungsantrages ist nachzuweisen, dass die zum Betrieb der Anlage erforderlichen Verträge abgeschlossen sind (siehe Internetseite der Informationsplattform PV-GEMEINSCHAFT.AT unter http://pv-gemeinschaft.at/mustervertraege/) und die Inbetriebnahme der PV-Gemeinschaftsanlage erfolgt ist.

 

Förderhöhe

Gefördert werden stationäre, d.h. auf Gebäuden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 3 bis 7 kWp (kW peak = Spitzenleistung). Die Gesamtanlagengröße kann dabei 7 kWp überschreiten.

In Kombination mit der Photovoltaikanlage werden auch Stromspeicher (Batteriespeicher) von 1 bis 7 kWh nutzbarer Kapazität gefördert. Die Gesamtgröße des Speichers kann dabei 7 kWh überschreiten.

Die Förderhöhe für PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp, somit gesamt € 560,– für 7 kWp.
Die Förderhöhe für Stromspeicher beträgt € 20,– pro kWh, somit gesamt € 140,– für 7 kWh.
Die maximale Förderung pro Anlage beträgt somit insgesamt € 700,–

Gemeinschaftsanlagen werden bis max. 30 kWp, aber anteilig max. 5 kWp pro Wohneinheit gefördert.
Die Förderhöhe für gemeinschaftlich genutzte PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp – somit max. € 400,– pro Wohneinheit und max. € 2.400,– pro Gemeinschaftsanlage.

 

Gemeinde Weer

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