Förderung für Photovoltaikanlagen und Speicher
Grundlage
Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.
Bedingungen
- Die Photovoltaikanlage muss der Tiroler Bauordnung entsprechen.
- Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Montage der Anlage so erfolgt, dass diese der Dachneigung und -ausrichtung bzw. Fassade angepasst ist. (Flachdächer ausgenommen)
- Die Bundesförderung für Photovoltaik bzw. Stromspeicher (OeMAG – https://www.oem-ag.at/de/foerderung) wurde gewährt: die schriftliche Bestätigung der Endabrechnung der OeMAG ist diesem Förderantrag beizulegen!
- Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen
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Gemeinschaftsanlagen sind auch förderfähig. Diese müssen von mindestens zwei Wohneinheiten in ein und demselben Gebäude genutzt werden, um als gemeinschaftlich zu gelten. Eine technische Trennung / Teilung einer Gemeinschaftsanlage ist nicht erforderlich. Der Förderungsantrag bei einer PV-Gemeinschaftsanlage muss von jedem/r Eigentümer/in selbst gestellt werden. Mit Vorlage des Förderungsantrages ist nachzuweisen, dass die zum Betrieb der Anlage erforderlichen Verträge abgeschlossen sind (siehe Internetseite der Informationsplattform PV-GEMEINSCHAFT.AT unter http://pv-gemeinschaft.at/mustervertraege/) und die Inbetriebnahme der PV-Gemeinschaftsanlage erfolgt ist.
Förderhöhe
Gefördert werden stationäre, d.h. auf Gebäuden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 3 bis 7 kWp (kW peak = Spitzenleistung). Die Gesamtanlagengröße kann dabei 7 kWp überschreiten.
In Kombination mit der Photovoltaikanlage werden auch Stromspeicher (Batteriespeicher) von 1 bis 7 kWh nutzbarer Kapazität gefördert. Die Gesamtgröße des Speichers kann dabei 7 kWh überschreiten.
Die Förderhöhe für PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp, somit gesamt € 560,– für 7 kWp.
Die Förderhöhe für Stromspeicher beträgt € 20,– pro kWh, somit gesamt € 140,– für 7 kWh.
Die maximale Förderung pro Anlage beträgt somit insgesamt € 700,–
Gemeinschaftsanlagen werden bis max. 30 kWp, aber anteilig max. 5 kWp pro Wohneinheit gefördert.
Die Förderhöhe für gemeinschaftlich genutzte PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp – somit max. € 400,– pro Wohneinheit und max. € 2.400,– pro Gemeinschaftsanlage.
PV-Förderung einreichen
Gemeinde Weer
Dorfstraße 4, 6116 Weer
Email: gemeindeamt@weer.at
Telefon: +43 5224 68110
Öffnungszeiten Gemeindeamt
Mo: 8:00 – 12:00 | 14:00 – 18:00
Di: 8:00 – 12:00
Mi: kein Parteienverkehr
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