Förderung für Photovoltaikanlagen und Speicher

Grundlage

Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.

 

Bedingungen

  • Die Photovoltaikanlage muss der Tiroler Bauordnung entsprechen.
  • Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Montage der Anlage so erfolgt, dass diese der Dachneigung und -ausrichtung bzw. Fassade angepasst ist. (Flachdächer ausgenommen)
  • Die Bundesförderung für Photovoltaik bzw. Stromspeicher (OeMAG – https://www.oem-ag.at/de/foerderung) wurde gewährt: die schriftliche Bestätigung der Endabrechnung der OeMAG ist diesem Förderantrag beizulegen!

  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen

  • Gemeinschaftsanlagen sind auch förderfähig. Diese müssen von mindestens zwei Wohneinheiten in ein und demselben Gebäude genutzt werden, um als gemeinschaftlich zu gelten. Eine technische Trennung / Teilung einer Gemeinschaftsanlage ist nicht erforderlich. Der Förderungsantrag bei einer PV-Gemeinschaftsanlage muss von jedem/r Eigentümer/in selbst gestellt werden. Mit Vorlage des Förderungsantrages ist nachzuweisen, dass die zum Betrieb der Anlage erforderlichen Verträge abgeschlossen sind (siehe Internetseite der Informationsplattform PV-GEMEINSCHAFT.AT unter http://pv-gemeinschaft.at/mustervertraege/) und die Inbetriebnahme der PV-Gemeinschaftsanlage erfolgt ist.

 

Förderhöhe

Gefördert werden stationäre, d.h. auf Gebäuden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 3 bis 7 kWp (kW peak = Spitzenleistung). Die Gesamtanlagengröße kann dabei 7 kWp überschreiten.

In Kombination mit der Photovoltaikanlage werden auch Stromspeicher (Batteriespeicher) von 1 bis 7 kWh nutzbarer Kapazität gefördert. Die Gesamtgröße des Speichers kann dabei 7 kWh überschreiten.

Die Förderhöhe für PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp, somit gesamt € 560,– für 7 kWp.
Die Förderhöhe für Stromspeicher beträgt € 20,– pro kWh, somit gesamt € 140,– für 7 kWh.
Die maximale Förderung pro Anlage beträgt somit insgesamt € 700,–

Gemeinschaftsanlagen werden bis max. 30 kWp, aber anteilig max. 5 kWp pro Wohneinheit gefördert.
Die Förderhöhe für gemeinschaftlich genutzte PV-Anlagen beträgt € 80,– pro kWp – somit max. € 400,– pro Wohneinheit und max. € 2.400,– pro Gemeinschaftsanlage.

 

Gemeinde Weer

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