Förderung einer umfassenden thermischen Sanierung
Grundlage
Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.
Bedingungen
- Pro Gebäude kann die Förderung, auch bei mehreren Eigentümer/innen, nur ein Mal geltend gemacht werden.
- Die Sanierungsförderung (Umfassende Sanierung mit Ökostufe 2030 oder 2050) des Landes Tirol, Abt. Wohnbauförderung wurde gewährt – der Auszahlungsbrief („Zusicherung“) der Abteilung Wohnbauförderung ist diesem Antrag beizulegen.
- Die gültigen bautechnischen und feuerpolizeilichen Vorschriften wurden eingehalten.
- Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen
Förderhöhe
Die Förderung beträgt je nach Umfassungsgrad der Sanierung:
Ökostufe 2030 € 500
Ökostufe 2050 € 1.000