Förderung einer umfassenden thermischen Sanierung

Grundlage

Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.

 

Bedingungen

  • Pro Gebäude kann die Förderung, auch bei mehreren Eigentümer/innen, nur ein Mal geltend gemacht werden.
  • Die Sanierungsförderung (Umfassende Sanierung mit Ökostufe 2030 oder 2050) des Landes Tirol, Abt. Wohnbauförderung wurde gewährt – der Auszahlungsbrief („Zusicherung“) der Abteilung Wohnbauförderung ist diesem Antrag beizulegen.
  • Die gültigen bautechnischen und feuerpolizeilichen Vorschriften wurden eingehalten.
  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen

 

Förderhöhe

Die Förderung beträgt je nach Umfassungsgrad der Sanierung:

Ökostufe 2030  € 500
Ökostufe 2050  € 1.000